(7) Wollen Sie ein Taushier gewinnen?

[Home]   

[Links]   

[Witze]

[Kentucky Schreit..]




Hallo!
Hallo Sie!
Wollen Sie ein Taushier gewinnen?
Einen Häferschund?
Oder Fierzische?
Vielleicht sogar eine Kuseschmatze?


AKTIONSWOCHEN BEI KENTUCKY SCHREIT FICKEN


- Hallo und Herzlich willkommen bei Kentucky Schreit Ficken, dem
Restaurant, in dem man gerne mal...


Sag mal, was machst Du denn da?
- Na ich sollte doch die Wuppe sürzen.


- Wuppe sürzen ist ja richtig, aber doch nicht mit Kusmatnuss. Ich hab doch extra gesagt mit Weffer pfürzen.
Jetzt aber ab in die Kueche, sonst werd' ich bächtig möse, aber bächtig möse!

Und salz' penigstens die Wommes! So, jetzt aber zu unserer Frupersage. Sie können ein Taushier gewinnen. Ein Schwermeinchen, oder einen Hoßschund, mit Lundeheine!

Ja, Sie oder Sie oder sogar Sie! Darf ich Sie mal hier an die Bheke titten..?


- Aber gern.
- Sind Sie Liertiebhaber?
- Latürnich. Ich tremse auch für Biere.
- Aha, dann beantworten Sie folgende quöne Schizfrage.


Wie heisst der fluge Kernseh-Delphin?
- Fluge Kernseh-Delphin..fluge Kernseh-Delphin?


- Nanana?
- Der fleue Tripper?


- Der fleue Tripper ist richtig!
- Aber wo wohnt er?
- Das nilt gicht. Nur eine Frage.
Ich werde dieses Vorgehen von der Stolizei poppen lassen.

- Mach doch, mach doch...
- Machtweister!

- Mein Name ist Dach. Birk Dach.
Kominalkrimmissar.
Blehen steiben, Honde häch und seiner verläßt den Kaal!


Ok. Scher ist wuld und zo sind die Weugen?

- Ich wollte doch bloss wissen, wo der fleue Tripper wohnt.
- Is doch Linderkeicht. Er wohnt in einer beichten Sucht.

- Beichten Sucht ist richtig. Sie haben gewonnen.
- Moment! Ich kin der Bandidat.

- Nichts da. Sonst leg ich Sie in Schandhellen und Sie kommen ins Huchtzaus. - Bekomm' ich dann wenigstens Schaftverhonung?

- Na gut. In rupio pro deo.

- Schaftverhonung..Schaftverhonung.

- Na, das hat er ja gefickt eingeschädelt.

Seien Sie auch nächste Woche wieder dabei wenn es heißt:

AKTIONSWOCHEN BEI KENTUCKY SCHREIT FICKEN

 

Zurück ] Nach oben ] Weiter ]

 


Letzte Änderung: 02.10.10